Blog Krankmacher Lärm: Das Bild zeigt einen Berater, der einem Kunden zeigt, wie der Schallschutz am Fenster verbessert werden kann

Krankmacher Lärm – was tun?

Wie lange ist Umgebungslärm als verträglich einzustufen und wann ist er ungesund?

Um es vorweg zu nehmen: Unter allen Umweltrisiken sieht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Umgebungslärm als eins der grössten Probleme für die Gesundheit. «Gesundheit» definiert die WHO in ihrer Satzung von 1946 als «Zustand vollständigen körperlichen, mentalen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloss als die Abwesenheit von [körperlichen] Erkrankungen und Gebrechen» [1]. Nur die körperliche Unversehrtheit zu beachten, könne laut WHO kein umfassendes Abbild der Gesundheit geben. Im Einklang mit dieser Definition identifizierte und definierte sie als gesundheitliche Auswirkungen auch chronische Lärmbelästigung, selbstberichtete Schlafstörungen sowie die Beeinträchtigung der Lebensqualität und des allgemeinen Wohlbefindens.

Um etwas gegen den gesundheitsgefährdenden Lärm zu tun, veröffentlichte die WHO 2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region [2]. Darin kategorisierten die Experten die gesundheitlichen Auswirkungen des Lärms auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse – entweder als entscheidende gesundheitliche Auswirkung («critical health outcome») oder als wichtige gesundheitliche Auswirkung («important health outcome»).

Identifizierte gesundheitliche Auswirkungen von Umgebungslärm [1]

Entscheidende gesundheitliche Auswirkungen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Lärmbelästigung
  • Schlafstörungen
  • Kognitive Beeinträchtigung
  • Dauerhafte Gehörschäden und Tinnitus

Wichtige gesundheitliche Auswirkungen:

  • Pränatale Beeinträchtigungen und Fehlgeburten
  • Auswirkungen auf die Lebensqualität, das allgemeine Wohlbefinden und die mentale Gesundheit
  • Metabolische Auswirkungen
Blog Krankmacher Lärm: Älterer Mann liest entspannt ein Buch vor einem von der Sonne beschienen Fenster

Leitlinien für unterschiedliche Lärmquellen

Ziel der neuen Leitlinien der WHO ist es, die Menschen umfassend vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu schützen. Zu diesem Zweck werden Entscheidungsträger für die politische Praxis gesundheitsbezogene Empfehlungen zur Verfügung gestellt. Diese beziehen sich auf fünf unterschiedliche Lärmquellen:

  • Strassenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Luftverkehr
  • Lärm von Windenergieanlagen
  • Lärm während der Ausübung von Freizeitaktivitäten

Für jede einzelne dieser Lärmquellen werden detaillierte Leitlinienwerte ausgegeben, sowohl für den ganztägigen Dauerschallpegel Lden, als auch den Nachtzeitraum Lnight. Darüber hinaus gibt es quellenspezifische Empfehlungen für Massnahmen zur Lärmminderung.
Die WHO empfiehlt für jede Lärmquelle jeweils einen maximalen Expositionswert und versieht diese Empfehlung mit einem gewissen Stärkegrad. Oberhalb dieses Expositionswertes gehen die Fachexperten sicher davon aus, dass es zu gesundheitlichen Auswirkungen kommen kann. Bei einer «starken Empfehlung» kann diese laut WHO in den meisten Fällen direkt als politische Richtlinie übernommen werden. Hier sind die Experten überzeugt, dass der gewünschte Effekt beim Befolgen der Empfehlung gegenüber möglichen unerwünschten Folgen überwiegt. Bei einer «bedingten» Empfehlung ist der Effekt gegenüber den unterschiedlichen Interessen und dem Ressourcenaufwand nicht so eindeutig.

Beispiel Strassenverkehrslärm
Empfehlungen der WHO für die Lärmbelastung durch Strassenverkehr:

– Durchschnittliche Belastung (Lden)
Die Empfehlung ist, einen Lden von 53 dB(A) nicht zu überschreiten, weil Strassenverkehr oberhalb dieses Dauerschallpegels mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist. Die WHO stuft diese Empfehlung als stark ein.
– Nächtliche Dauerschallbelastung (Lnight)
Die Empfehlung ist, einen Lnight von 45 dB(A) nicht zu überschreiten, da nächtlicher Strassenverkehrslärm oberhalb dieses Dauerschallpegels mit Beeinträchtigungen des Schlafs verbunden ist. Die WHO stuft diese Empfehlung als stark ein.

Lärmschutz-Massnahmen

Um die gesundheitlichen Auswirkungen zu mindern, empfiehlt die WHO, dass die Politik geeignete Massnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Strassenverkehr oberhalb der empfohlenen Leitlinienwerte ergreift. Als konkrete Massnahmen empfiehlt sie, Strassenverkehrslärm sowohl an der Quelle als auch auf der Strecke zwischen der Quelle und der betroffenen Bevölkerung durch Veränderungen in der Infrastruktur zu verringern. Die WHO stuft diese Empfehlung als stark ein.
Hier eignen sich regulatorische Massnahmen (z. B. eine Regelgeschwindigkeit von
30 km/h im innerstädtischen Raum), technische Massnahmen (z. B. die Verwendung lärmarmer Reifen) und bauliche Massnahmen (z. B. der Einbau von lärmmindernden
Fahrbahnbelägen).

In der Schweiz sind die Belastungsgrenzwerte in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) verankert und stützen sich auf das Umweltschutzgesetz (USG). Dieses definiert drei Arten von Belastungsgrenzwerten (3):

  •   Planungswerte gelten für die Errichtung neuer lärmerzeugender Anlagen und für die Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen für lärmempfindliche Gebäude (Wohnungen)
  • Immissionsgrenzwerte legen die Schwelle fest, ab welcher der Lärm die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stört. Sie gelten für bestehende lärmerzeugende Anlagen und für Baubewilligungen von lärmempfindlichen Gebäuden (Wohnungen).
  • Alarmwerte sind ein Kriterium für die Dringlichkeit der Sanierungen und den Einbau von Schallschutzfenstern.

Die Belastungsgrenzwerte sind in der Schweiz für reine Wohngebiete strenger als für Gegenden, in denen auch gewerbliche Aktivitäten erlaubt sind («Empfindlichkeitsstufe» in der folgenden Tabelle).

Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes

Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes [3]

Schallschutzfenster

Im Wesentlichen ist die Politik gefordert, entsprechende Lärmschutzmassnahmen umzusetzen. Doch auch im Bereich der Bauplanung, der Architektur und im eigenen Heim lassen sich Massnahmen ergreifen, um Lärmschutz wirkungsvoll umzusetzen. Hier leisten schalldichte Fenster wertvolle Dienste.
Moderne Schallschutzfenster wie die Neubau- und Renovationsfenster von 4B verfügen über drei Dichtungsebenen und sorgen mit entsprechendem Glas dafür, dass der Lärm um bis zu 45 dB reduziert wird. In der subjektiven Wahrnehmung vermindert sich der Lärm damit um bis zu 97 %. Bei einem äusseren Lärmpegel von 75 dB wie an einer viel befahrenen Strasse ist im Innenraum somit ein Pegel von 40-55 dB messbar.

Weiterführende Quellen und Unterlagen:

Vgl. «WHO-Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region. Lärmfachliche Bewertung der neuen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation für Umgebungslärm für die Europäische Region» hrsg. von Umwelt Bundesamt Deutschland
[1] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/190805_uba_pos_who_umgebungslarm_bf_0.pdf

WHO Regional Office for Europe (2018). Environmental Noise Guidelines for the European Region. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe
[2]
https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289053563

[3] https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/laermbelastung/grenzwerte-fuer-laerm/belastungsgrenzwerte-fuer-laerm.html