Innenansicht einer Wohnung mit einer NF1 Balkontüre, Kohlen Lasur.

Bauen – aber ohne Hindernisse

Bei der Planung von Neubauten wird häufig stillschweigend vorausgesetzt, dass alle Nutzerinnen und Nutzer jung, gesund und mobil sind. Doch die Lebensrealität sieht anders aus: Viele Menschen sind im Laufe ihres Lebens – zeitweise oder dauerhaft – auf barrierefreie Zugänge angewiesen. Sei es mit dem Kinderwagen, nach einer Verletzung, bei der Nutzung von Krücken oder einem Rollstuhl oder im Alter, wenn die Mobilität nachlässt.

Gleichzeitig steigt der Wunsch, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Auch viele jüngere Wohneigentümer legen zunehmend Wert auf ein sicheres, hindernisfreies Zuhause. 4B bietet Lösungen, die diesen Bedürfnissen gerecht werden.

Casa Fiora: Offene Schiebetüre ST1 mit Nullschwelle und Sicht Gang

Ziel ist eine gebaute Umwelt, die allen Menschen in der Schweiz gleichberechtigten Zugang ermöglicht – unabhängig von Alter oder körperlicher Verfassung. Hindernisfreies Bauen schafft die Voraussetzung dafür: Es erleichtert allen die Nutzung von Bauten und Anlagen und ist gesetzlich verankert – etwa durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) für Neubauten und bewilligungspflichtige Umbauten.

Ein hindernisfreier Zugang bedeutet:

  • Ein schwellenloser Zugang und Rampen mit maximal 6 Prozent Steigung
  • Mindestmasse für Sanitärräume und Aufzüge
  • Ausreichende Durchgangsbreiten in Korridoren, Türöffnungen und Bewegungsflächen
  • Erreichbarkeit von Bedienelementen
  • Rollstuhlgerechte (Besucher-)Parkplätze
Auf dem Bild ist eine Frau zusehen die ein Interview über Schwellenlose und Hindernislose Fenster machte.

Über das hindernisfreie Bauen haben wir uns mit Eva Schmidt unterhalten. Sie ist dipl. Arch. ETH und leitet die Fachstelle Hindernisfreie Architektur.

 

Frau Schmidt, gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen barrierefreies Bauen und hindernisfreies Bauen?
Die beiden Begriffe stehen für dasselbe Ziel: eine Umwelt, die allen zugänglich ist. Bauwerke sollen niemanden daran «hindern», selbständig zu leben. Der Begriff «hindernisfrei» nimmt dies auf. Er passt nicht nur für absolute Barrieren wie Stufen, sondern auch an relative Hindernisse wie z. B. Schwellenhöhen.

Weshalb braucht es die Fachstelle «Hindernisfreie Architektur»?
Um hindernisfreie Architektur zu schaffen, muss man verstehen, wie Hindernisse entstehen und wie sie vermieden werden können. Gemeinsam mit Betroffenen und Ergotherapeuten erarbeiten wir, welche Anforderungen Räume und Ausstattung erfüllen müssen, um zugänglich und nutzbar zu sein. Für unsere Publikationen entwickeln wir daraus allgemeingültige Regeln der Baukunst und erklären deren Hintergründe. Ziel ist es, Bauherren, Planern und Behörden die Erstellung hindernisfreier Gebäude zu erleichtern. Das Wissen bringen wir in Normprojekten ein und geben es über unsere Webseite, Publikationen, Newsletter und in Weiterbildungen an Bauverantwortliche weiter.

Gibt es Zahlen, wie viele Personen in der Schweiz mit eingeschränkter Mobilität zu kämpfen haben?
Laut offiziellen Zahlen leben in der Schweiz mehr als 1,7 Mio. Menschen mit Einschränkungen, davon rund 600 000 mit starken Einschränkungen. Für sie bedeutet mobil sein im Alltag Hochleistungssport – jedes Hindernis wird zur zusätzlichen Hürde. Doch früher oder später betrifft es uns alle: wenn wir Kinderwagen oder Gepäck dabei haben, nach einem Unfall oder im Alter. Dann spüren wir, wie wertvoll hindernisfreie Gebäude sind – nicht nur für einige, sondern für uns alle. Die hindernisfreie Bauweise ist darum ein gesellschaftliches Ziel. Die Zahlen verdeutlichen beispielsweise, dass wir dringend und in grosser Zahl flexibel nutzbare und gut anpassbare Wohngebäude benötigen.

Auf dem Bild sind 2 Männer zusehen. 1 Mann ist im Rollstuhl, der andere nicht. Es geht im Bild um die Schwellenlosen Fenster.

Die Mindestanforderungen an hindernisfreie Fenstertürschwellen sind in der Norm «SIA 500 Hindernisfreie Bauten» geregelt. Was ist zusätzlich in Ihrem Merkblatt 031 darüber zu lesen?
Das Merkblatt dient als Anwendungshilfe bei der Planung, indem es konkrete Lösungsbeispiele aufzeigt. Gleichzeitig geben wir darin Empfehlungen, wie die Norm situationsspezifisch und bei verschiedenen Gebäudekategorien ausgelegt werden soll. Das Merkblatt geht aber auch konkret auf die Übereinstimmung der Lösungen mit den Vorgaben zur Abdichtung der Gebäude in der Norm SIA 271 ein. Es erläutert, wie die beiden Normen SIA 500 und SIA 271 zusammenspielen.

4B bietet mit der Nullschwelle (z. B. bei der ST2 Schiebetüre und der NF 1 Balkontüre) eine bodenebene Schwelle. Die SIA Norm 500 beziffert die konforme Schwelle für hindernisfreies Bauten jedoch mit 25 mm Bauhöhe.
Die SIA 500 erlaubt kleine Schwellen bis 25 mm nur, wenn diese aus technischen Gründen notwendig sind. Schwellendetails müssen hohen Anforderungen an Dichtigkeit, Lärmschutz und Entwässerung genügen. Die Norm gilt sowohl im Neubau wie auch im Umbau, sowie bei allen Gebäudetypen und Gebäudegrössen. Es ist darum zweckmässig, eine Grenze für die Höhe konstruktiv bedingter Schwellen vorzugeben. So können auch einfachere Lösungen, beispielsweise an Flügeltüren umgesetzt werden, ohne dass die Schwellen zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Zur Diskussion steht hingegen, ob die Ausführungstoleranzen reduziert werden können, denn die 25 mm werden in der Praxis oft deutlich überschritten. Für Menschen mit Gehbehinderung bleiben Schwellen ein Hindernis. Gerade im Wohnungsbau empfehlen wir sehr, Lösungen ohne Absätze einzusetzen, so wie es 4B anbietet. Denn der private Aussenraum hat insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine hohe Bedeutung.

Schwelle und Seitenteil der Schiebetüre ST2, die Smart Home Ready ist

Eingeschränkte Mobilität, Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator: Inwiefern unterscheiden sich Nullschwelle-Schwellenlösungen bei öffentlichen und privaten Bauten?
Öffentlich zugängliche Bauten sind grundsätzlich so zu bauen, dass sie für alle jederzeit zugänglich und nutzbar sind. Da das Publikum ständig wechselt, müssen sie möglichst alle verschiedenen Bedürfnisse abdecken und autonom überwindbar sein. Im Wohnungsbau kann für die Bewohnenden bei Bedarf eine Anpassung erfolgen; bei den Fenstertürschwellen ist eine Anpassung jedoch nur begrenzt möglich.

Auf dem Bild ist zusehen wie ein Rollstuhl perfekt über die Schwellenlosen Fenster gehen kann.

Das Bedienen von Schiebetüren ist für Personen mit uneingeschränkter Mobilität problemlos. Was zeichnet jedoch eine optimale, rollstuhlgerechte Manövrierfläche für die Bedienung einer Schiebetüre aus?
Für das Öffnen und Schliessen einer Schiebetüre ist der seitliche Abstand der Hebel zu angrenzenden Raumecken ebenso notwendig, wie bei einer Flügeltüre. Es muss möglich sein, sich mit dem Rollstuhl parallel zur Türe aufzustellen und je nach individuellen Fähigkeiten die Türe mit der linken oder der rechten Hand zu bedienen. Der Kraftaufwand für das Schieben oder Ziehen darf nicht zu gross sein.

Wie beurteilen Sie das hindernisfreie Bauen: Hat sich in den letzten Jahren oder Jahrzehnten eine Verbesserung gezeigt?
Das Bewusstsein ist deutlich gestiegen, nicht zuletzt, weil in allen Kantonen im Bewilligungsverfahren die Hindernisfreiheit durch spezialisierte Fachpersonen geprüft und eingefordert wird. Was auf den Plänen erkennbar ist, wird gut umgesetzt. Bis zur Ausführung gibt es aber diverse Details zu lösen, beispielsweise von Fenstertürschwellen, die in den Eingabeplänen nicht sichtbar sind. Hier kommt es noch immer häufig zu Fehlern und es entstehen unnötige Hindernisse.

Und wie sehen Sie die Zukunft, gerade auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung und das Altern der Bevölkerung?
Die schnell wachsende Bevölkerung in Kombination mit der demografischen Entwicklung fordert uns vor allem im Wohnungsbau heraus. Die Dringlichkeit Wohnraum zu erstellen, darf nicht dazu führen, dass die Anpassbarkeit und Besuchseignung der Wohnungen vernachlässigt wird. Die Bauten werden lange genutzt und im Bestand lassen sich einmal erstellte Hindernisse, wenn überhaupt, nur mit sehr viel Aufwand beseitigen. Daher gilt es mit viel Aufmerksamkeit den Ausbau des Wohnungsangebots zu begleiten, damit die freie Wahl der Wohnform für alle Menschen möglich wird.