Baubewilligung für neue Fenster?
Wer bauen will, der braucht grundsätzlich eine Bewilligung. Kleinere Bauvorhaben lassen sich meist in einem einfachen und schnellen Prozess abwickeln. Andere Projekte sind ganz von der Bewilligungspflicht befreit. Dies bringt einige Vorteile mit sich. Auch beim Fensterersatz.
Keine Baubewilligung für neue Fenster
Generell gilt: Für die Erneuerung von bestehenden Räumen benötigen Sie keine Baubewilligung. Ausser Sie verändern die Nutzung dieser Räume. Bei einem Fensterersatz ist dies aber meist nicht der Fall. Somit ist der Einbau von neuen Fenstern in der Regel von der bewilligungspflicht befreit. Abklärungsbedarf gibt es unter Umständen bei der Fenstergestaltung – z. B. bei Sprossenfenstern oder der äusseren Farbgestaltung. Sprechen Sie in diesem Fall mit dem Bauamt der Standortgemeinde.
Anzeigeverfahren für kleine Eingriffe
Sobald Sie Räume in Ihrem Zuhause komplett verändern, brauchen Sie fast immer eine Baubewilligung. Hierzu zählen z. B. das Herausreissen von Wänden oder der Einbau zusätzlicher Fenster in der Fassade oder dem Dach. Für solche Eingriffe müssen Sie aber nicht immer ein aufwändiges Bewilligungsverfahren durchlaufen. Viele Gemeinden können die Bewilligung von Kleinprojekten innerhalb von drei bis vier Wochen abwickeln. Ganz einfach im Anzeigeverfahren. Ihre Skizze inklusive Baumasse reichen Sie beim Bauamt ein und erhalten anschliessend die Bewilligung. Einsprachen von Nachbarn bleiben Ihnen erspart, weil das Projekt nicht veröffentlicht wird.
Die Bewilligungsdauer im ordentlichen Verfahren dauert normalerweise fünf bis sechs Wochen. Wenn dann noch kantonale Amtsstellen am Verfahren beteiligt sind, erhöht sich diese Frist zusätzlich. Zudem besteht die Möglichkeit, gegen Ihr Bauvorhaben Einsprache zu erheben. Dies verzögert Ihr Projekt erneut.
Nachfrage bei der Gemeinde lohnt sich
Die baurechtlichen Bestimmungen können von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Entscheidend ist, dass sich Ihr Objekt in einer Kernzone befindet oder ein Schutz- oder Inventarobjekt ist. Und diese Information ist wichtig. Denn in einem Mehrfamilienhaus können Sie die Fenster ohne weiteres austauschen. Anders sieht dies bei einem denkmalgeschützten Gebäude aus. Hier dürfen Sie z. B. alte Butzenscheiben nicht einfach durch neue moderne Gläser ersetzen. Erfährt das Bauamt im Nachgang von den ausgeführten Arbeiten, müssen Sie eine Baubewilligung nachreichen. Im Extremfall sind Sie sogar verpflichtet, den Umbau rückgängig zu machen. Es empfiehlt sich daher noch vor Baubeginn bezüglich Bewilligung beim Bauamt nachzufragen.
Baurechtliche Grenzen
Wie Sie das Fenster bauen oder renovieren dürfen, ist in diversen Vorschriften geregelt. Zudem bestehen in vielen Gemeinden Quartier – oder Gestaltungspläne. Der Zonenplan regelt für Grundeigentümer, wie sie ihr Grundstück nutzen dürfen: Entweder als Bauzone (Wohnzone, Arbeitszone, Gewerbezone) oder als Nicht-Bauzone (Grünzone, Grünanlagenzone, Landwirtschaftszone, Zonen des Natur- und Landschaftsschutzes).
Nachbarn rechtzeitig informieren
Erfahren Ihre Nachbarn erst bei Baubeginn von Ihren Plänen, wird es eher zu Einsprachen kommen. Für Ihr Bauvorhaben heisst es dann erst einmal warten. Suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch mit Ihren Nachbarn, um das geplante Projekt vorzustellen.
Was passiert nach Einreichen des Baugesuchs?
Nachdem Sie die Unterlagen beim Bauamt eingereicht haben, werden diese geprüft und im Baugesuch publiziert. Auch das Tief- und Hochbauamt sowie die Feuerpolizei prüfen Ihr Gesuch. Wenn alle Stellen ihr Einverständnis erteilen, erhalten Sie die Baubewilligung. Wenn niemand während der Auflagefrist ein Baurechtsentscheid einfordert, können Sie mit dem Bauen beginnen. Falls dies doch vorkommt, heisst es für Sie 30 Tage warten und schauen, ob keine weitere Einsprache eingeht. Wenn Sie die Arbeiten abgeschlossen haben, muss das Bauamt informiert werden. Dieses prüft, ob alles den eingereichten Plänen entspricht.
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