Vorher nachrechnen
Die Banken betrachten energetische Sanierungen in der Regel als eine nachweisbare Wertvermehrung. Daher können sie oft über Hypothek-Erhöhungen finanziert werden. 3 Zudem reduzieren die Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm die Investitionskosten. Allerdings: Auch beim Steueramt gelten energetische Sanierungen als wertvermehrend und werden entsprechend anders bewertet als werterhaltende Massnahmen, die steuerlich abgesetzt werden können. Laut dem Zürcher Steuerbuch 4 gelten Aufwendungen als wertvermehrend, die Liegenschaften in einen besseren Zustand versetzen, den Gebrauchswert der Liegenschaft erhöhen oder wiederkehrende Betriebskosten senken und somit eine wertmässige Verbesserung der Immobilie oder des Grundstücks bewirken.
Werterhaltende Investitionen wiederum betreffen im Allgemeinen Massnahmen, die zur Instandhaltung der Immobilie beitragen – auch als Unterhaltskosten zu bezeichnen. Als Unterhalt gilt die Wiederherstellung eines früheren Zustands.
Es lohnt sich demnach, bei einer Sanierung gut zu planen und nachzurechnen. Denn grundsätzlich lassen sich mit Steuerabzügen und Fördergeldern die Gesamtkosten der Renovation reduzieren. Eine Übersicht der Förderprogramme von Kantonen, Gemeinden und Städten bietet die Website der «Energie-Experten» 5
Quellen:
[1] Vgl. «Das Gebäudeprogramm» https://www.dasgebaeudeprogramm.ch
[2] Vgl. Properti AG https://properti.ch/de/insights/vermieten/steuern-sparen-bei-eigenheim/
[3] Vgl. NZZ https://www.nzz.ch/finanzen/immobilien/immobilien-energetische-sanierungen-steigern-den-wert-ld.1693176?reduced=true)
[4] Vgl. Zürcher Steuerbuch https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/vertreter/steuerbuch/ZStB-Nr-30-3.pdf
[5] Vgl. «Energieexperten» https://www.energie-experten.ch