Renditesteigerung durch (Fenster-)Sanierung: Sanierte Fenster im 5. OG eines Gebäudes von Aussen fotgrafiert

Renditesteigerung durch (Fenster-) Sanierung

Im Idealfall zahlt sich eine energetische Sanierung gleich mehrfach aus. Mit geeigneten Massnahmen an der Gebäudehülle und dem Umstieg auf erneuerbare Energien senkt man den Energiebedarf und die CO₂-Emissionen und erhöht gleichzeitig den Wohnkomfort 1 – das ist gut fürs Klima, aber auch für den Wert eines Gebäudes: Denn wo Nebenkosten tief, aber Wohnwert und Lebensqualität hoch sind, möchte man gerne wohnen.

Sanierungen haben in der Regel klare Ziele. Dazu zählt heute meist die Anpassung der Räume an aktuelle Bedürfnisse, wie auch die Erhöhung der Energieeffizienz. Neue Fenster können hier viel bewirken. Auf der technischen Seite lassen sich mit neuen Fenstern Parameter verbessern wie der Wärmedurchgangswiderstand, der Schallschutz oder der Einbruchschutz. Auf diese Weise werden neben ökologischen Notwendigkeiten auch menschliche Ansprüche wie Behaglichkeit oder Sicherheit erfüllt.
Auf der Seite des Gestalterischen können grössere Glasflächen geschaffen oder mit Farbe und Material der Fensterrahmen auch optische Veränderungen herbeigeführt werden. In der Summe wirkt sich das positiv aus auf die Zufriedenheit der Bewohner bzw. Nutzerinnen und damit auch auf eine potenzielle Mieter- oder Käuferschaft. Eine Renditesteigerung des sanierten Gebäudes ist die Folge. Rechnet man auch die späteren Ersparnisse bei den Energiekosten ein, kann sich der Aufwand durchaus auch finanziell lohnen.


Nachfrage nach nachhaltigem Wohnraum

Fakt ist, je höher die Energieeffizienz eines Hauses desto niedriger fallen die Heizkosten aus. Je besser der Energieausweis eines Hauses, umso höher der Verkaufspreis. Speziell die energetische Sanierung alter Gebäude ist ein Gebot der Stunde. Entsprechend wächst die Nachfrage nach nachhaltigeren Wohnungen und Immobilien kontinuierlich. Dank der Investition ins Eigenheim kann also ein höherer Verkaufspreis oder eine Erhöhung des Mietzinses erzielt werden. Trifft das zu, spricht man vom sogenannten «Return of Investment», kurz ROI. Eine Mietzinserhöhung durch den Vermieter ist allerdings nur im Fall einer wertvermehrenden Renovation zulässig.2

Vorher nachrechnen

Die Banken betrachten energetische Sanierungen in der Regel als eine nachweisbare Wertvermehrung. Daher können sie oft über Hypothek-Erhöhungen finanziert werden. 3 Zudem reduzieren die Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm die Investitionskosten. Allerdings: Auch beim Steueramt gelten energetische Sanierungen als wertvermehrend und werden entsprechend anders bewertet als werterhaltende Massnahmen, die steuerlich abgesetzt werden können. Laut dem Zürcher Steuerbuch 4 gelten Aufwendungen als wertvermehrend, die Liegenschaften in einen besseren Zustand versetzen, den Gebrauchswert der Liegenschaft erhöhen oder wiederkehrende Betriebskosten senken und somit eine wertmässige Verbesserung der Immobilie oder des Grundstücks bewirken.

Werterhaltende Investitionen wiederum betreffen im Allgemeinen Massnahmen, die zur Instandhaltung der Immobilie beitragen – auch als Unterhaltskosten zu bezeichnen. Als Unterhalt gilt die Wiederherstellung eines früheren Zustands.
Es lohnt sich demnach, bei einer Sanierung gut zu planen und nachzurechnen. Denn grundsätzlich lassen sich mit Steuerabzügen und Fördergeldern die Gesamtkosten der Renovation reduzieren. Eine Übersicht der Förderprogramme von Kantonen, Gemeinden und Städten bietet die Website der «Energie-Experten» 5

 

Quellen:

[1]  Vgl. «Das Gebäudeprogramm» https://www.dasgebaeudeprogramm.ch

[2] Vgl. Properti AG https://properti.ch/de/insights/vermieten/steuern-sparen-bei-eigenheim/

[3] Vgl. NZZ https://www.nzz.ch/finanzen/immobilien/immobilien-energetische-sanierungen-steigern-den-wert-ld.1693176?reduced=true)

[4] Vgl. Zürcher Steuerbuch https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/vertreter/steuerbuch/ZStB-Nr-30-3.pdf

[5] Vgl. «Energieexperten» https://www.energie-experten.ch