Für den Kunden bedeutet die neue SIGAB-Richtlinie in erster Linie mehr Sicherheit. Dem Gewinn an Sicherheit steht allerdings auch ein gewisser Mehrpreis für ein Fenster oder eine Balkontür gegenüber. Je nach Abmessung und Art des Glases ist mit 8 bis 20 % zu rechnen. Für Kunden stellt sich dabei schnell die Frage: Kann ich auf den Einsatz von Sicherheitsglas verzichten? Die einfache Antwort: Nein! Die Kompetenz für eine fach- und normgerechte Fensterkonstruktion liegt beim Planer und dem ausführenden Unternehmen. Selbst eine Übernahme der Verantwortung für eine Konstruktion ohne entsprechendes Sicherheitsglas ist durch den Bauherrn nicht möglich. Allerdings können in Absprache zwischen Bauherr, Planer und dem Unternehmer andere Massnahmen gegen das Hineinlaufen und Hineinfallen definiert werden. Denkbar sind fest installierte Bepflanzungen oder Abschrankungen, die den direkten Zugang zum Glas verhindern.
Neben den klassischen Anforderungen wie Widerstand gegen Windlasten, Schnee, Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung usw. müssen Verglasungen eine weitere wichtige Anforderung erfüllen: Sicherheit. Dabei handelt es sich um die Absturzsicherheit von Verglasungen und um den Verletzungsschutz von Personen durch Hineinlaufen und Hineinfallen. Was die Anforderungen und normativen Vorgaben für absturzsichere Verglasungen betrifft, bestehen bekannte und gut etablierte Normen und Richtlinien. Ganz anders zeigt sich die Situation im Personenschutz. Hier haben fehlende oder schwammig formulierte Normen und Richtlinien dazu geführt, dass dem Personenschutz kaum Bedeutung geschenkt wurde. Mit der SIGAB-Richtlinie 002 versucht das „Schweizerisches Institut für Glas am Bau“ diese Situation nun zu korrigieren.
Da es zum Thema Sicherheitsglas weder eine übergeordnete Norm noch ein Gesetz gibt, erlangt die Richtlinie aus juristischer Sicht einen hohen Stellenwert. In der Branche und vor dem Gesetz wird sie als «Stand der Technik» angesehen. Die neue Richtlinie macht klare Vorgaben, welche Glasart für welchen Anwendungsfall zu verwenden ist. Konkret wird für jedes Glas mit einer Einbauhöhe unterhalb einem Meter gefordert, dass das Glas auf der zugänglichen Seite mit einem Sicherheitsglas (Einscheibensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas) versehen wird. Für eine klassische Balkontüre bedeutet das, dass auf der Innen- und Aussenseite ein Sicherheitsglas eingesetzt werden muss.
Vorgaben zu Sicherheitsglas gibt es schon seit dem Jahr 1999. Bisher waren diese in der SIGAB-Dokumentation 002 (1999) enthalten. Die in die Jahre gekommene und nicht mehr zeitgemässe Dokumentation wird nun durch die neue SIGAB-Richtlinie 002 abgelöst. Zwar hält sich die Anzahl Verletzungsopfer aufgrund von Unfällen mit Glas relativ niedrig. Dennoch passieren immer wieder Personenunfälle mit schweren Schnittwunden. Hochrechnungen gehen allein bei Kindern von über 70 Glasunfällen aus. Dies ist allerdings nur eine Schätzung auf Grundlage einer Erhebung der Grazer Uni-Klinik zu Unfällen mit Glas und Kindern bis 14 Jahren. Denn Fakt ist: bis heute existieren in der Schweiz keine vergleichbaren Ergebnisse. (Quelle: Häufig gestellte Fragen zur SR-002).
Ausführliche Informationen zur neuen SIGAB-Richtlinie 002 sind auf der Webseite der SIGAB als Download verfügbar.
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